CO2-Bepreisung nach BEHG

Welche Auswirkungen hat das BEHG auf den Gaspreis?

Ihr Erdgaspreis erhöht sich zukünftig um die den Lieferanten treffenden Belastungen aus dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem BEHG in der jeweils geltenden Höhe in Cent/kWh. Dieser Preisbestandteil umfasst die Mehrkosten, die vom Lieferanten als gesetzlich festgelegter Festpreis für Erdgas für den Verbrauch des Kunden gezahlt werden, soweit und solange das BEHG Festpreise vorsieht.

Er wird 2021 erstmals erhoben und ist bis zum 31.12.2025 ein jährlich steigender Festpreis. (siehe Tabelle)

 

 

Da die genaue Rechtsverordnung zum BEHG noch nicht feststeht, handelt es sich um eine vorläufige Information. (Stand 31.10.2020). Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Kommen Sie einfach auf uns zu, unsere Mitarbeiter sind gerne für Sie da!

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